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Beitrag vom 16.03.2007      
		
     
                                 
                            
                            
Durchgestrichenes Hakenkreuz ist nicht strafbar
							Isabell Serauky
							Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung von eindeutig Anti-Nazi- Symbolen erlaubt ist. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Isabell Serauky
                        
                                            Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Inhaber eines Onlineshops wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe, da er Anstecker, Kleidungsstücke und andere Artikel mit durchstrichenem bzw. zerstörtem Hakenkreuz vertrieb. 
Der BGH hob am 15.02.2007 das Urteil auf und sprach den Angeklagten frei. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung darauf ab, dass der Gebrauch von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nicht strafbar ist, wenn bereits die Darstellung in offenkundiger Art und Weise die Gegnerschaft zur Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie deutlich wird. 
Nunmehr läuft man nicht mehr Gefahr, mit gesellschaftlichem Engagement gegen Rechtsextremismus kriminalisiert zu werden.
Das Urteil vom 15. März 2007 - BGH 3. StR 486/06
Die Rechtsanwältin Isabell Serauky ist Verfasserin dieses Artikels. 
Isabell Serauky im Netz unter: www.jurati.de